Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief?
Teil I ist der umgangssprachliche Fahrzeugschein, Teil II der Fahrzeugbrief. Für eine normale Abmeldung reicht Teil I regelmäßig aus; bei Verwertung gelten zusätzliche Anforderungen. Bei einem Halterwechsel wird Teil II benötigt. Für eine reine Anschriftenänderung ist der Brief dagegen nicht grundsätzlich vorzulegen. Die Checkliste muss deshalb zum Anlass passen.
